"Fördern tut gut"

 1. Vorsitzende Helga Koch

Anliegen des Fördervereins:

Eine erfreuliche Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern aus Stadt und Landkreis Ansbach hat gemeinsam mit Verantwortlichen aus dem Klinikum Ansbach den Verein "Freunde und Förderer des Klinikums Ansbach" ins Leben gerufen.
Wir wollen zusätzliche Mittel für sinnvolle Investitionen in einem zeitlich verkürzten Rahmen bereitstellen.

Ein Auszug aus der Vereinssatzung soll Ihnen unsere Ziele näher verdeutlichen:

Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der Behandlung Schwerkranker.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  1. Organisation und Finanzierung von medizinischen Fortbildungsveranstaltungen mit auswärtigen Referenten,
  2. Organisation und Durchführung von öffentlichen Fortbildungsveranstaltungen im Sinne einer Krankheitsprophylaxe und Information über moderne Diagnose- und Therapiemöglichkeiten,
  3. Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Krankenhaus, um die stationären Patienten psychologisch zu unterstützen,
  4. Anschaffung und zur Verfügungstellung von Diagnose- und Therapiegeräten für das Krankenhaus, soweit dieses aus finanziellen Gründen solche Geräte nicht beschaffen kann,
  5. Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter des Krankenhauses.
  6. Beschaffung von Fachliteratur.

Der Verein ist nach dem zuletzt zugegangenen Bescheid des Finanzamtes vom 9.3.2009 wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach den Bestimmungen der §§51 ff. der Abgabenordnung als gemeinnützige Körperschaft anerkannt und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.  

Wenn Sie die Ziele unseres Vereins materiell und ideell unterstützen wollen, bitten wir Sie, dem Verein beizutreten.

Herzliche Grüße

Helga Koch
1. Vorsitzende

Anmeldeformular zum Herunterladen

FuF_Antrag_2011.pdf

77 K

Satzung des Vereins

FuF_VereinsSatzung.pdf

14.4 K